Am Donnerstag, 28. August 2003 wurde der "Förderkreis des Arzneipflanzengartens e.V." gegründet.
Als Vorstandsmitglieder wurden gewählt:
1. Vorsitzender: Prof. Dr. Thomas Hartmann
stellv. Vorsitzender: Dr. Rainer Lindigkeit
Schatzmeisterin: Claudia Genter
Schriftführer: Burkhard Bohne
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und die Gemeinnützigkeit wurde anerkannt.
Zweck des Vereins ist die Pflege und die Förderung des Arzneipflanzengartens des Instituts für Pharmazeutische Biologie der Technischen Universität Braunschweig.
Die Gründung des Vereins ist eine der notwendigen Maßnahmen, um die geplante Gartenerweiterung realisieren zu können.
Die Satzung, Geschäfts- und Beitragsordnung sowie das Protokoll der Gründungsversammlung können über das Anklicken der entsprechenden unten aufgeführten Links abgerufen werden.
Neben den etablierten Veranstaltungen des Arzneipflanzengartens wie "Tag der offenen Tür", Ausstellungen, Gartenführungen und Vorträgen, möchten wir den Mitgliedern des Vereins zusätzliche Aktivitäten anbieten:
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Besuche von Gärten bzw. Gartenschauen
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Botanische Exkursionen
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Gartenworkshops
Zusätzlich möchten wir interessierten Mitgliedern aber auch die Möglichkeit einer aktiven Mitarbeit im Arzneipflanzengarten bieten:
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Übernahme von Pflanzenpatenschaften
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Arbeitseinsätze im Garten (nur für interessierte Mitglieder)
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Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen direkt in unserem Garten oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Über neue Mitglieder freuen wir uns natürlich sehr. Ab sofort könne Sie Mitglied im "Förderkreis des Arzneipflanzengartens" werden. Sie haben folgende Möglichkeiten:
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Anklicken des unten aufgefürten Links Anmeldeformular, ausdrucken und uns ausgefüllt zusenden.
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Das Anmeldeformular kann auch direkt oder über Anforderung im Arzneipflanzengarten und im Institut für Pharmazeutische Biologie bezogen werden.
Der Jahresvereinsbeitrag beträgt:
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für Einzelmitglieder (natürliche Personen) 30,00 Euro
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für Rentner 20,00 Euro
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für Schwerbeschädigte, Lohnersatzempfänger 15,00 Euro
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für Schüler, Auszubildene und Studierende 15,00 Euro
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für Grundwehr-/Zivildienstleistende und Erwerbslose 15,00 Euro